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Die Förderung kann auf Antrag gewährt werden für den Aufwand durch Ankauf von Heizmaterial und für den Aufwand der schulpflichtigen Kinder zu Schulbeginn.
Die Antragstellung erfolgt gesondert für
• Heizkostenzuschuss Antragsfrist 15.7. – 31.10.2010
• Schulstartgeld Antragsfrist 15.7. – 10.09.2010
Spätere Antragstellungen werden nicht mehr berücksichtigt.
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Bürgermeister Sprechstunden:
Jeden Dienstag von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr und
jeden ersten Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr