Die urkundliche Ausfertigung, von der je ein Exemplar im Gemeindeamt (Pergament), im Kärntner Landesarchiv sowie im Allgemeinen Verwaltungsarchiv im Österreichiscehn Staatsarchiv (Papierkopien) aufbewahrt wird, bescheinigt der Gemeinde Diex die gemäß § 5 Absatz 1 der Allgemeinen Gemeindeordnung LGB1. Nr. 1/1966 nach folgender Bescheinigung:
In blauem Schhild aus goldener Ringmauer eine doppeltürmige goldene Kirche mit Dachreiter auf dem Chorfirst wachsend; Steinplattendächer von Mauer und Kirche schwarz gezeichnet, Dachreiterhelm schwarz. Die Fahne zeigt die Farben Blau-Gelb Schwarz mit eingearbeiteten Wappen.
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